Erbrecht, Schenkung, Testamente

Mit den Mandanten werden individuelle Lösungen erarbeitet, die alle Aspekte sowohl der testamentarischen als auch einer möglichen gesetzlichen Erbfolge berücksichtigen. In diesem Kontext werden auch Schenkungen, letztwillige Verfügungen und Anerkennungen als auch Aspekte der Unternehmensnachfolge berücksichtigt. Die Abwicklung von Verlassenschaften, Erbschaften, Inventarserrichtung, Erbteilungen, Meldung und Vergebührung sowie die Übertragung von mobilem und immobilem Eigentum stellt eine unserer Haupttätigkeiten dar.